Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:3 K 16-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 3 K 16-22
Versteigerungstermin:
Di, den 04.04.2023, 14:00
Di, den 04.04.2023, 14:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
363.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Kiesgrubenweg 13,
74182
Obersulm-Willsbach
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Obersulm Blatt 2958 BV Nr. 1
Gemarkung Obersulm, Flurstück 4644
Gebäude- und Freifläche
Kiesgrubenweg 13, 74182 Obersulm (Willsbach)
Größe: 163 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Eigen- und fremdgenutztes Wohnhaus, Baujahr unbekannt, Einmessung 1891/1892, Umbau ca. 1948, Instandhaltungs- und Modernisierungsstau.
Hinweis: Es bestehen ungenehmigte Anbauten, die u.U. zurückzubauen sind.
Verkehrswert: 363.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346090000081, Az. 3 K 16/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Auskunft: Amtsgericht Heilbronn 07131 64-1.
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