Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:3 K 28-20
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 3 K 28-20
Versteigerungstermin:
Mo, den 03.04.2023, 14:00
Mo, den 03.04.2023, 14:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
451.000,00
EUR
Objektart:
Gewerbeobjekt
Objektanschrift:
Heiner-Fleischmann-Straße 6,
74172
Neckarsulm
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neckarsulm Blatt 12886 BV Nr. 1
37 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Neckarsulm, Flurstück 2753
Gebäude- und Freifläche
Heiner-Fleischmann-Straße 6, 74172 Neckarsulm
Größe: 2.737 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Teileinheit im 3. Obergeschoss, SE-Nr. 3.2 sowie dem Stellplatz in der Tiefgarage Nr. 21.
Sondernutzungsrecht an den Stellplätzen im Freien Nr. 4 und 20.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Büroräume (Teileigentum) im 3. OG, Baujahr ca. 1993, ca. 176,57 m², 2 Pkw-Stellplätze im Freien und 1 Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage.
Verkehrswert: 451.000,00 €,
davon entfällt auf Zubehör: 1.000,00 € (Teeküche).
Der Versteigerungsvermerk ist am 20.05.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346090000073, Az. 3 K 28/20, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Auskunft: Amtsgericht Heilbronn 07131 64-1.
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