Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:3 K 40-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 3 K 40-22
Versteigerungstermin:
Do, den 13.04.2023, 14:00
Do, den 13.04.2023, 14:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn
Saal:
4, Sitzungssaal
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Rossäckerstraße 1,
74189
Weinsberg
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Weinsberg Blatt 3706 BV Nr. 1
lfd. Nr. 1
66 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Weinsberg, Flurstück 3481/25
Gebäude- und Freifläche
Rossäckerstraße 1, 1/1, 3, 3/1, 74189 Weinsberg
Größe: 3.318 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 1. Obergeschoss rechts, Eingang 1, SE-Nr. 5.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Eigengenutzte Wohnung im 2. OG, Baujahr 1978, Wohnfläche ca. 101 m² und ein Abstellraum im UG.
Verkehrswert: 332.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Weinsberg Blatt 3723 BV Nr. 1
lfd. Nr. 2
3 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Weinsberg, Flurstück 3481/25
Gebäude- und Freifläche
Rossäckerstraße 1, 1/1, 3, 3/1, 74189 Weinsberg
Größe: 3.318 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kfz-Abstellplatz im UG, SE-Nr. 22.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Pkw-Abstellplatz in der Tiefgarage.
Verkehrswert: 11.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.04.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346090000104, Az. 3 K 40/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Auskunft: Amtsgericht Heilbronn 07131 64-1.
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