Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Ludwigsburg / Az:1 K 29-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 29-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 11.10.2023, 13:30
Mi, den 11.10.2023, 14:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Ludwigsburg
Musikhalle Ludwigsburg, Bahnhofstraße 19, 71638 Ludwigsburg
Saal:
Sitzungssaal im EG
Verkehrswert:
605.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Hegelstraße 58,
71686
Remseck am Neckar - Aldingen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 10,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Einfamilienhaus in Remseck am Neckar - Aldingen
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Aldingen Blatt 12386
Gemarkung Aldingen, Flurstück 6868/3
Gebäude- und Freifläche, Hegelstraße 58
Größe: 204 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
Einfamilienhaus (Reiheneckhaus) mit Pultdach, Carport, Baujahr ca. 1997, Wohnfläche ca. 127,45 m²; Hegelstraße 58 in 71686 Remseck am Neckar - Aldingen.
Verkehrswert: 605.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2347569001565, Az. 1 K 29/22, AG Ludwigsburg
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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