Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Ludwigsburg / Az:1 K 48-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 48-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 25.10.2023, 09:00
Mi, den 25.10.2023, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Ludwigsburg
Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg, Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus)
Saal:
Schubartsaal, 1. OG
Verkehrswert:
265.000,00
EUR
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Ganswiesenweg 16,
70839
Gerlingen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 12,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
3-Zimmer-Wohnung in Gerlingen
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Gerlingen Blatt 5193
164 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Gerlingen, Flurstück 1307/1
Gebäude- und Freifläche, Ganswiesenweg 16
Größe: 750 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 3, Obergeschoss links.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
3-Zimmer-Wohnung im OG mit Balkon, Wohnfläche ca. 74,21 m², Baujahr 1975, Pkw-Stellplatz im Freien; Ganswiesenweg 16 in 70839 Gerlingen.
Verkehrswert: 265.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2347569002445, Az. 1 K 48/22, AG Ludwigsburg
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes