Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Ludwigsburg / Az:1 K 74-20
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 74-20
Versteigerungstermin:
Mi, den 28.06.2023, 09:30
Mi, den 28.06.2023, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Ludwigsburg
Musikhalle Ludwigsburg, Bahnhofstraße 19, 71638 Ludwigsburg
Saal:
Sitzungssaal im EG
Verkehrswert:
210.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Markgröninger Straße 57,
71634
Ludwigsburg-Eglosheim
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 10,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Freistehendes Ein- bis Zweifamilienhaus in Ludwigsburg-Eglosheim
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Ludwigsburg Blatt 6216
Gemarkung Ludwigsburg, Flurstück 3238/2
Gebäude- und Freifläche, Markgröninger Straße 57
Größe: 240 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
Freistehendes Ein- bis Zweifamilienhaus, unterkellert, Wohnfläche ca. 129 m², Baujahr 1956, schlechter Erhaltungszustand, nicht erhaltenswert; Markgröninger Straße 57 in 71634 Ludwigsburg-Eglosheim.
Verkehrswert: 210.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2347560000136, Az. 1 K 74/20, AG Ludwigsburg
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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