Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Ludwigsburg / Az:2 K 15-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 15-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 25.10.2023, 11:00
Mi, den 25.10.2023, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Ludwigsburg
Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg, Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus)
Saal:
Schubartsaal, 1. OG
Verkehrswert:
210.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Berliner Ring 42,
71522
Backnang
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 22,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
2+1/2-Zimmer-Wohnung im 3. OG mit Garage in Backnang
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Backnang Blatt 4969
47,06 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Backnang, Flurstück 558/2
Gebäude- und Freifläche, Berliner Ring 40, 40/1, 42, 42/1
Größe: 1.970 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 19 im 3. Obergeschoss.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständiger - alle Angaben ohne Gewähr):
2+1/2-Zimmer-Eigentumswohnung im 3. OG mit Abstellraum im UG und Garage, ATP Nr. 19, Berliner Ring 42, Baujahr 1969/1970, ca. 70 m².
Verkehrswert: 210.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2347569002791, Az. 2 K 15/22, AG Ludwigsburg
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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