Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Ludwigsburg / Az:2 K 34-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 34-22
Versteigerungstermin:
Do, den 31.10.2024, 10:00
Do, den 31.10.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Ludwigsburg
Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg, Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus)
Saal:
Sitzungssaal im 1. OG
Verkehrswert:
1.295.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Riedstraße 60,
71634
Ludwigsburg
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 23,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Ludwigsburg Blatt 7965
Gemarkung Ludwigsburg, Flurstück 2518/5
Gebäude- und Freifläche, Riedstraße 60
Größe: 688 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
Sieben-Familienhaus mit Einzelgarage und 6 Pkw-Stellplätzen, Baujahr 1961, Wohnfläche ca. 514,87 m²; Riedstraße 60 in 71634 Ludwigsburg.
Verkehrswert: 1.295.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2347569003438, Az. 2 K 34/22, AG Ludwigsburg
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
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