Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Ludwigsburg / Az:2 K 41-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 2 K 41-22
Versteigerungstermin: Do, den 01.02.2024, 10:00
Do, den 01.02.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Ludwigsburg Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg, Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus)
Saal: Sitzungssaal im 1. OG
Verkehrswert: 115.000,00 EUR
Objektart: 3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift: Roßbergstraße 11,
70806 Kornwestheim

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

3-Zimmer-Wohnung in Kornwestheim

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Kornwestheim Blatt 3074

59 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Kornwestheim, Flurstück 3239/1
Gebäude- und Freifläche, Roßbergstraße 9, 11
Größe: 1.230 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 10 (Wohnung im Erdgeschoss rechts von Gebäude 11, Roßbergstraße).

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
3-Zimmer-Wohnung mit Balkon und Veranda im Hochparterre, Wohnfläche 72 m², Baujahr 1958; Roßbergstraße 11 in 70806 Kornwestheim.

Verkehrswert: 115.000,00 €

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2347569002871, Az. 2 K 41/22, AG Ludwigsburg

Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.

Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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