Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Schwäbisch Hall / Az:1 K 22-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 22-22
Versteigerungstermin:
Fr, den 27.09.2024, 08:30
Fr, den 27.09.2024, 09:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Schwäbisch Hall
Amtsgericht Schwäbisch Hall, Unterlimpurger Straße 8, 74523 Schwäbisch Hall
Saal:
0.03, Sitzungssaal
Verkehrswert:
60.000,00
EUR
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Mainzer Straße 43,
74653
Künzelsau
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Künzelsau Blatt 20.908 BV 1
25 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Künzelsau, Flurstück 1637
Gebäude- und Freifläche, Mainzer Straße 37, 39, 41, 43
Größe: 3.952 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohneinheit (Dachgeschoss - Haus Nr. 43), SE-Nr. 32.
Sondernutzungsrecht an dem Kfz-Stellplatz Nr. 32.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Vermietete Wohnung im Dachgeschoss einer Mehrfamilienhauswohnanlage, Baujahr ca. 1964, Wohnfläche ca. 52,56 m² (3 Zimmer, Flur, Küche, Bad, WC, Abstellraum, einfache Ausstattung), Sondernutzungsrecht an einem Pkw-Stellplatz im Freien, Kellerraum (Holzverschlag) im Untergeschoss, Ölzentralheizung; erheblicher Erhaltungsrückstau und Hausgeldrückstände.
Verkehrswert: 60.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.05.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446067000277, Az. 1 K 22/22, AG Schwäbisch Hall
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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