Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Az:1 K 61-19
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 61-19
Versteigerungstermin:
Mi, den 20.07.2022, 09:30
Mi, den 20.07.2022, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Badstraße 23, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt
Saal:
2, Sitzungssaal
Verkehrswert:
5.420,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
Ernstberg,
73614
Rudersberg-Schlechtbach
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 6,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Hinweis für die Teilnahme an Terminen in Zwangsversteigerungsverfahren zum Schutz vor Infektionen:
Bitte halten Sie sich vor und nach dem Termin so kurz wie möglich im Gebäude auf. Halten Sie möglichst mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen. Bitte bringen Sie eine medizinische Maske (OP-Maske) oder FFP2-Maske bzw. vergleichbare Masken (KN95, N95) mit. Das Tragen derartiger Masken im Gebäude ist verpflichtend. Um Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregeln wird dringend gebeten.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schlechtbach Blatt 7218 BV Nr. 2
Gemarkung Schlechtbach, Flurstück 650/2
Landwirtschaftsfläche, Ernstberg
Größe: 3.129 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(Grundstück überwiegend mit Weichlaubholz unterschiedlicher Altersstruktur bestockt; Flurstück 650/2 Ernstberg in 73614 Rudersberg-Schlechtbach)*
Verkehrswert: 5.420,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.07.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
* = Die Angaben in Klammern sind ohne Gewähr
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt in der Regel 10% des Verkehrswerts und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bietsicherheit kann auch durch rechtzeitige Überweisung auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg geleistet werden:
IBAN: DE66 6005 0101 7871 5315 05
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 9800100100309 CAN 1 K 61/19
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Zahlungen müssen daher
mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.
Einsichtnahme in Gutachten ist während der Dienstzeiten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23 in 70372 Stuttgart, möglich.
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