Zwangsversteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Az:1 K 73-18Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 73-18
Versteigerungstermin:
Di, den 05.03.2019, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Badstraße 23, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt
Saal:
3, Sitzungssaal
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
71394
Kernen-Stetten
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 13,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Stetten Blatt 908 BV Nr. 19
lfd. Nr. 1
Gemarkung Stetten, Flurstück 1759/2
Landwirtschaftsfläche, Gehrnwiesen
Größe: 656 m²
BV Nr. 29 zu 19
Überfahrtsrecht siehe Servitutenbuch Seite 114, 115.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(Wiese im Außenbereich, Landschaftsschutzgebiet; Flst. 1759/2 Gehrnwiesen in 71394 Kernen-Stetten)*
Verkehrswert: 656,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Stetten Blatt 908 BV Nr. 22
lfd. Nr. 2
Gemarkung Stetten, Flurstück 3616
Landwirtschaftsfläche, Schafäcker
Größe: 1.065 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(Hang, Rain, Unland im Außenbereich, Hartstraße; Flst. 3616 Schafäcker in 71394 Kernen-Stetten)*
Verkehrswert: 106,50 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.06.2017 in das Grundbuch eingetragen worden.
* = Die Angaben in Klammern sind ohne Gewähr
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt in der Regel 10% des Verkehrswerts und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bietsicherheit kann auch durch rechtzeitige Überweisung auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg geleistet werden:
IBAN: DE66 6005 0101 7871 5315 05
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 9800100100309 CAN 1 K 73/18
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Zahlungen müssen daher
mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.
Einsichtnahme in Gutachten ist während der Dienstzeiten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23 in 70372 Stuttgart, möglich.
Antragstellervertreter: RA Dr. Hourand, Tel. 07151 56833 0, Az. 96/18H11 + 97/18H11
weiterer Ansprechpartner: RA Hieber, Tel. 0711 34248054
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