Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Az:2 K 176-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 176-22
Versteigerungstermin:
Fr, den 27.09.2024, 09:00
Fr, den 27.09.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
850.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Mönchsbergstraße 86,
70435
Stuttgart-Zuffenhausen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Zuffenhausen Blatt 1387
Gemarkung Zuffenhausen, Flurstück 1297/8
Gebäude- und Freifläche, Mönchsbergstraße 86
Größe: 498 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(Dreifamilienwohnhaus 'Mönchsbergstraße 86 in 70435 Stuttgart-Zuffenhausen', bestehend aus 3 Wohnungen; UG: Nutzfläche ca. 64 m²; EG: Wohnfläche ca. 74 m²; OG: Wohnfläche ca. 78 m²; DG: Wohnfläche ca. 34 m² + Nutzfläche ca. 21 m²; außerdem 1 Garage; Baujahr ca. 1938, Garagenanbau ca. 1965, Vergrößerung bestehender Balkon nebst Errichtung Vordach ca. 1996)*
Verkehrswert: 850.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.12.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
* = Die Angaben in Klammern sind ohne Gewähr
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2447597005031, Az. 2 K 176/22, AG Stuttgart-Bad Cannstatt
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten ist während der Dienstzeiten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23 in 70372 Stuttgart, möglich.
Kein Ansprechpartner.
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