Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Az:4 K 84-19
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 4 K 84-19
Versteigerungstermin:
Di, den 09.03.2021, 13:30
Di, den 09.03.2021, 14:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Sängerhalle Untertürkheim, Lindenschulstraße 29, 70327 Stuttgart
Saal:
Wirtembergsaal
Verkehrswert:
295.000,00
EUR
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Nellmersbacher Straße 17,
71397
Leutenbach
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 21,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Hinweis für die Teilnahme an Terminen in Zwangsversteigerungsverfahren zum Schutz vor Infektionen:
Bitte halten Sie sich vor und nach dem Termin so kurz wie möglich im Gebäude auf. Halten Sie möglichst mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen. Bitte bringen Sie eine medizinische Maske (OP-Maske) oder FFP2-Maske bzw. vergleichbare (KN95, N95) Masken mit. Das Tragen derartiger Masken im Gebäude ist verpflichtend. Um Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregeln wird dringend gebeten.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Leutenbach Blatt 4657 BV Nr. 1
1.016 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Leutenbach
Flurstück 90/1, Gebäude- und Freifläche, Nellmersbacher Straße 17, Größe: 305 m²
Flurstück 91/1, Gebäude- und Freifläche, Nellmersbacher Straße 17, Größe: 568 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung, ATP Nr. 5.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):(4-Zimmer-Wohnung im 2. OG, bestehend aus Flur, separater Dusche/WC, Bad, Wohn-/Essbereich mit offener Küche, Schlafraum mit Zugang zu offener Ankleide, Arbeitsraum und Kinderzimmer, 2 Balkone, Wohnfläche ca. 104,41 m², Baujahr ca. 2016; Nellmersbacher Straße 17 in 71397 Leutenbach)*
Verkehrswert: 295.000,00 €Der Versteigerungsvermerk ist am 30.07.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
* = Die Angaben in Klammern sind ohne Gewähr
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt in der Regel 10% des Verkehrswerts und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bietsicherheit kann auch durch rechtzeitige Überweisung auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg geleistet werden:
IBAN: DE66 6005 0101 7871 5315 05
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 9800100100309 CAN 4 K 84/19
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Zahlungen müssen daher
mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.
Einsichtnahme in Gutachten ist während der Dienstzeiten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23 in 70372 Stuttgart, möglich.
Zwangsverwalterin:Frau Schall, Tel. 0711 329323
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