Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:1 K 15-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 15-22
Versteigerungstermin:
Fr, den 27.10.2023, 11:00
Fr, den 27.10.2023, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
270.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Steinenbronner Straße 12,
71101
Schönaich
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 15,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schönaich Blatt 1049 BV Nr. 3
Gemarkung Schönaich, Flurstück 1250/9
Gebäude- und Freifläche, Steinenbronner Straße 12
Größe: 203 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Steinenbronner Straße 12 in 71101 Schönaich, eigengenutzte Doppelhaushälfte mit Anbau und einer Garage, Baujahr unbekannt (vermutlich Ende der Vierzigerjahre des letzten Jahrhunderts), Wohnfläche EG ca. 70 m² und DG ca. 50 m².
Verkehrswert: 270.000,00 €
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Diese ist durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348309025587, Az. 1 K 15/22, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.
Ansprechpartner für Interessenten:
RA Scheytt, Tel. 07031 43585 291
AZ: 490/21SY02
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