Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:1 K 20-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 20-22
Versteigerungstermin:
Fr, den 24.11.2023, 11:00
Fr, den 24.11.2023, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
260.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Gärtringer Straße 11,
71134
Aidlingen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 13,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Aidlingen Blatt 4749 BV Nr. 1
Gemarkung Aidlingen, Flurstück 4095/8
Gebäude- und Freifläche, Gärtringer Straße 11
Größe: 94 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Gärtringer Straße 11 in 71134 Aidlingen, Einfamilienhaus, Nutzung unbekannt, Baujahr unbekannt (ca. 1950), Wohnfläche ca. 101 m².
Verkehrswert: 260.000,00 €
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Diese ist durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348309026104, Az. 1 K 20/22, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.
Ansprechpartner für Interessenten:
nicht vorhanden
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