Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:1 K 41-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 41-23
Versteigerungstermin:
Fr, den 31.05.2024, 11:00
Fr, den 31.05.2024, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
5.000,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
70327
Stuttgart-Wangen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 6,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 18763 BV Nr. 1
Gemarkung Stuttgart, Flurstück 2890/2
Landwirtschaftsfläche, Dürrbach
Größe: 383 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Stuttgart-Wangen, Landwirtschaftsfläche mit dichtem, verwilderten Bewuchs.
Verkehrswert: 5.000,00 €
Hinweise:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist.
Diese kann durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448307010209, Az. 1 K 41/23, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
kein Ansprechpartner
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