Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:1 K 83-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 83-23
Versteigerungstermin:
Fr, den 18.10.2024, 11:00
Fr, den 18.10.2024, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
150.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Schliffkopfweg 2/1,
71106
Magstadt
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 8,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Magstadt Blatt 5819 BV Nr. 1
30 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Magstadt, Flurstück 7059
Gebäude- und Freifläche, Schliffkopfweg 2, 2/1
Größe: 1.009 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung (nebst Abstellraum im 2. Untergeschoss), im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichnet.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Schliffkopfweg 2/1 in 71106 Magstadt, vermietete 1-Zimmer-Wohnung mit Terrasse, Wohnfläche ca. 36,67 m², Abstellraum im UG, Baujahr 1994/1995, Pkw-Stellplatz im Freien.
Verkehrswert: 150.000,00 €
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist.
Diese ist durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448307021422, Az. 1 K 83/23, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
nicht vorhanden
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