Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:4 K 100-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 4 K 100-21
Versteigerungstermin:
Do, den 04.05.2023, 13:30
Do, den 04.05.2023, 14:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
200.000,00
EUR
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Pfefferstraße 10,
70619
Stuttgart-Heumaden
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 12,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart-Heumaden Blatt 1957 BV Nr. 1
148 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Stuttgart-Heumaden, Flurstück 1908/4
Gebäude- und Freifläche, Pfefferstraße 10
Größe: 418 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im DG links mit 1 Kellerraum im UG, jeweils Aufteilungsplan Nr. 4.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon im DG mit ca. 50,5 m² Mietfläche, dreiseitig belichtet, nebst einem Kellerraum im UG, Baujahr 1965, Umbau 1988)*
Verkehrswert: 200.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.08.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348309001776, Az. 4 K 100/21, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
Die Vorlage eines Bundesbankscheck oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage)
oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischem Bankbürgschaft
ist ebenfalls möglich.
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
* Angaben ohne Gewähr
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