Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:4 K 131-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 4 K 131-22
Versteigerungstermin:
Do, den 19.10.2023, 13:30
Do, den 19.10.2023, 14:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
145.000,00
EUR
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Forchenweg 36,
71111
Waldenbuch
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 12,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Waldenbuch Blatt 1973 BV Nr. 1
250 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Waldenbuch, Flurstück 6880/1
Gebäude- und Freifläche, Forchenweg 36
Größe: 625 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im geänderten Aufteilungsplan vom 27.10.1959 mit Nr. 8 bezeichneten Wohnung im Obergeschoss rechts.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= vermietete 3-Zimmer-Wohnung im OG, Wohnfläche ca. 55 m², nebst 2 Abstellräumen im UG. Flächen im Garten und im Bühnenraum sollen angeblich ohne Begründung von Sondernutzungsrechten den Miteigentümern zugeordnet sein. Baugenehmigung: 1951)*
Verkehrswert: 145.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 10.11.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348309023616, Az. 4 K 131/22, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist
rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
Die Vorlage eines Bundesbankscheck oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Ansprechpartner für Interessenten:
Gläubigerin: KSK Böblingen
Telefon: 07031 771438
Aktenzeichen: MFK/KB 225
* Angaben ohne Gewähr
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