Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:4 K 142-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 4 K 142-21
Versteigerungstermin:
Do, den 26.10.2023, 13:30
Do, den 26.10.2023, 14:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
870.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Rennerstraße 3,
71277
Rutesheim
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 25,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Rutesheim Blatt 2074 BV Nr. 1 - in Erbengemeinschaft an
Gemarkung Rutesheim, Flurstück 5202/3
Gebäude- und Freifläche, Rennerstraße 3
Größe: 445 m²
BV Nr. 2 zu 1
Herrschvermerk
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= freistehendes Mehrfamilienwohnhaus, bestehend aus
3 Räumen sowie Kellerräumen im UG,
jeweils 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon, 81 m², im EG rechts und links,
jeweils 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon, 81 m², im OG rechts und links,
jeweils 2-Zimmer-Wohnung im DG rechts mit 63 m² und links mit 65 m²,
Pkw-Abstellplatz im Freien. Baujahr 1968. Die Wohnungen sind angeblich vermietet bzw. eigengenutzt.)*
Verkehrswert: 870.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.10.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348309023608, Az. 4 K 142/21, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist
rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
Die Vorlage eines Bundesbankscheck oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
* Angaben ohne Gewähr
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