Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:4 K 152-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 4 K 152-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 30.10.2024, 13:30
Mi, den 30.10.2024, 14:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
106, Sitzungssaal
Verkehrswert:
470.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Feldbergstraße 22,
71032
Böblingen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Böblingen Blatt 2578 BV Nr. 1 - in Erbengemeinschaft an
Gemarkung Böblingen, Flurstück 1375/5
Gebäude- und Freifläche, Feldbergstraße 22
Größe: 265 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= Doppelhaushälfte als Zweifamilienwohnhaus, bestehend aus UG, EG mit 3-Zimmer-Wohnung, Mietfläche ca. 67 m², OG mit 2-Zimmer-Wohnung, Mietfläche ca. 54 m², ausgebautem DG mit ca. 27 m² Mietfläche, massive Einzelgarage, Baujahr ca. 1953 mit späteren Modernisierungen, in guter Wohnlage)*
Verkehrswert: 470.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.12.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448307021730, Az. 4 K 152/22, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist
rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
Die Vorlage eines Bundesbankscheck oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Ansprechpartner:
Eberspächer, RAe
Telefon: 07031 68120 0
Aktenzeichen: 608/22E12-sg
* Angaben ohne Gewähr
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