Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:4 K 3-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 4 K 3-23
Versteigerungstermin:
Do, den 07.11.2024, 13:30
Do, den 07.11.2024, 14:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
373.800,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Jägerhalde 132,
70327
Stuttgart
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 25,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 38813 BV Nr. 1
7/51 an lfd. Nr. 1
Gemarkung Stuttgart, Flurstück 1234/1
Gebäude- und Freifläche, Jägerhalde
Größe: 17 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= 7/51 Anteil an Mülltonnenstandplatz)*
Verkehrswert: 800,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 42548 BV Nr. 1
lfd. Nr. 2
Gemarkung Stuttgart, Flurstück 1227/15
Gebäude- und Freifläche, Jägerhalde 132
Größe: 206 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= Reihenendhaus massiver Bauart. UG, EG und OG unter Flachdach, Mietfläche im UG 37 m², im EG und OG jeweils 60 m², Baujahr 1978. Instandhaltungs- bzw. Pflegestau. Vermutlich Baumängel und -schäden an der Dachabdichtung vorhanden.)*
Verkehrswert: 361.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 42548 BV Nr. 2
lfd. Nr. 3
Gemarkung Stuttgart, Flurstück 1227/29
Gebäude- und Freifläche, Jägerhalde
Größe: 14 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= Kfz-Abstellplatz im Freien)*
Verkehrswert: 12.000,00 €
Verkehrswert Ziffer 1 bis 3 insgesamt: 373.800,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.03.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes insgesamt und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448307026784, Az. 4 K 3/23, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist
rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
Die Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Ansprechpartner:
Gläubigervertreter: RAe Dr. Müller-Stirm & Kollegen
Telefon: 0711 95765 0
Aktenzeichen: 5-215/2018-18
* Angaben ohne Gewähr
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