Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:4 K 9-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 4 K 9-23
Versteigerungstermin:
Do, den 30.11.2023, 13:30
Do, den 30.11.2023, 14:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
880.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Reichenberger Straße 70,
71067
Sindelfingen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 25,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Sindelfingen Blatt 15246 BV Nr. 1 - je 1/3 an
Gemarkung Sindelfingen, Flurstück 7390/1
Gebäude- und Freifläche, Reichenberger Straße 70
Größe: 523 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= freistehendes Zweifamilienwohnhaus mit Pkw-Doppelgarage und 1 Pkw-Stellplatz, Baujahr ca. 1983.
UG: u.a. Hobbyraum mit ca. 38,5 m² Nutzfläche;
EG: 4-Zimmer-Wohnung mit Bad, Küche, Terrasse, Wohnfläche ca. 104 m², bewohnt;
OG: 4-Zimmer-Wohnung mit Bad, Küche und Balkon, Wohnfläche ca. 104 m², leerstehend;
DG: Wohnfläche ca. 38,5 m².
Es besteht Instandhaltungsrückstau)*
Verkehrswert: 880.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.03.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348309028444, Az. 4 K 9/23, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist
rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
Die Vorlage eines Bundesbankscheck oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Ansprechpartner:
Antragstellervertreter:
RAin Wolfer
Telefon: 0711 21728290
Aktenzeichen: 136/22
Antragsgegnervertreter:
RA Bendlin
Telefon: 07152 4016166
Aktenzeichen: 095-21/AB/kr
* Angaben ohne Gewähr
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