Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:4 K 96-18
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 4 K 96-18
Versteigerungstermin:
Do, den 28.01.2021, 13:30
Do, den 28.01.2021, 14:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
Fritz-Bauer-Saal, EG
Verkehrswert:
28.700,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
71263
Weil der Stadt
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 11,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Mit Blick auf die gegenwärtige Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie und die dringend gebotene Reduzierung des Ansteckungsrisikos müssen nach derzeitigem Stand alle Personen, welche am Versteigerungstermin teilnehmen möchten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Bitte beachten Sie auch folgenden Link:Coronavirus (COVID-19) - Hinweise für Besucher des AG Stuttgart (pdf-Datei)
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Weil der Stadt Blatt 1365 BV Nr. 9 - je in Erbengemeinschaft an
lfd. Nr. 1
Gemarkung Weil der Stadt, Flurstück 3962
Landwirtschaftsfläche, Häugern
Größe: 3.562 m²
Verkehrswert: 27.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Weil der Stadt Blatt 1365 BV Nr. 10 - je in Erbengemeinschaft an
lfd. Nr. 2
Gemarkung Weil der Stadt, Flurstück 3966/2
Waldfläche, Häugern
Größe: 1.149 m²
Verkehrswert: 1.700,00 €
Verkehrswert (lfd. Nr. 1 und 2) insgesamt: 28.700,00 €Der Versteigerungsvermerk ist am 05.09.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen und damit rechnen, daß sofort 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu erbringen sind, wahlweise durch
- Überweisung an Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE82 6005 0101 7469 5345 05, BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 9800100100309ST, Az. 4 K 96/18, AG Stuttgart
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
- Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage)
- unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Ansprechpartner für Interessenten:RAe Schmelter & Schott
Aktenzeichen: 15/141-DHS
Telefon: 0209 3894898 0
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