Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:5 K 117-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 5 K 117-21
Versteigerungstermin:
Fr, den 27.09.2024, 09:00
Fr, den 27.09.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
1.850.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Rötestraße 10b,
70197
Stuttgart-West
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 12,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 16727 BV Nr. 1
Gemarkung Stuttgart, Flurstück 6473/7
Gebäude- und Freifläche, Rötestraße 10 B
Größe: 408 m²
BV Nr. 2 zu 1
Recht gegen Geb. 10A, 10Aa Rötestraße, Zugangsrecht betreffend.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen; ohne Gewähr):
Mehrfamilienhaus, Baujahr 1865; Rückgebäude: Garagen, baufälliger Schuppen, Baujahr 1866/1952; Wohnfläche ca. 550 m², erhebliche Modernisierungs- und Unterhaltsrückstände, vermietet.
Verkehrswert: 1.850.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.08.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen und damit rechnen, dass sofort 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu erbringen sind, wahlweise durch
- Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348300000015, Az. 5 K 117/21, AG Stuttgart
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 5 Werktage vorher) erforderlich.
- Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage)
- unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Kein Ansprechpartner für Bietinteressenten vorhanden.
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