Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:5 K 138-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 5 K 138-21
Versteigerungstermin:
Fr, den 10.03.2023, 09:00
Fr, den 10.03.2023, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
600.000,00
EUR
Objektart:
Wohnen/Gewerbe
Objektanschrift:
Calwer Straße 3,
71154
Nufringen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 15,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Für Zugang zum Versteigerungssaal gilt aufgrund Anordnung von sitzungspolizeilicher Maßnahmen für alle (Verfahrensbeteiligte, Bieter, Zuschauer) das Tragen einer OP-Maske bzw. FFP2-Maske.
Bitte beachten Sie auch folgenden Link:
Coronavirus (COVID-19) - Hinweise für Besucher des AG Stuttgart 'Stand 17.11.2022' (pdf-Datei)
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Nufringen Blatt 1328 BV Nr. 3 - in Erbengemeinschaft an
Gemarkung Nufringen, Flurstück 62/1
Gebäude- und Freifläche, Calwer Straße 3
Größe: 740 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen; ohne Gewähr):
Ein mit Wohn- und Ökonomiegebäude, Scheune, Schuppen, Garage bebautes Grundstück, ca. 1944 wiedererrichtet, Wohnmietfläche ca. 150 m².
Verkehrswert: 600.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 08.11.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen und damit rechnen, dass sofort 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu erbringen sind, wahlweise durch
- Überweisung an Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE82 6005 0101 7469 5345 05, BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 9800100100309ST, Az. 5 K 138/21, AG Stuttgart
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 5 Werktage vorher) erforderlich.
- Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage)
- unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Antragstellervertreter:
RAe Neitzel & Kollegen
Geschäftszeichen: 64/21 Vo10
Telefon: 07032 320840
Anwaltskanzlei Dr. Wolfer
Telefon: 0711 21728290
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