Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:5 K 154-19
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 5 K 154-19
Versteigerungstermin:
Fr, den 28.05.2021, 09:00
Fr, den 28.05.2021, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
Fritz-Bauer-Saal, EG
Verkehrswert:
908.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Hopfauer Straße 35,
70563
Stuttgart-Vaihingen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 12,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Die Sitzplatzanzahl ist begrenzt. Der Zutritt zum Versteigerungssaal ist nur mit nachgewiesener Sicherheitsleitung möglich.
Bitte beachten Sie auch folgenden Link:
Coronavirus (COVID-19) - Hinweise für Besucher des AG Stuttgart (pdf-Datei)
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart-Vaihingen Blatt 11260 BV Nr. 3
Gemarkung Stuttgart-Vaihingen, Flurstück 3577
Gebäude- und Freifläche, Hopfauer Straße 35
Größe: 474 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):Mit 5 Garagen (Reihengarage) bebautes Grundstück, Stahlbeton-Fertiggaragen aus den Anfang 1970er Jahren mit befestigtem Vorplatz, nicht bebaute Fläche wird als Hausgarten eigengenutzt.
Verkehrswert: 908.000,00 €Der Versteigerungsvermerk ist am 22.10.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen und damit rechnen, daß sofort 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu erbringen sind, wahlweise durch
- Überweisung an Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE82 6005 0101 7469 5345 05, BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 9800100100309ST, Az. 5 K 154/19 AG Stuttgart
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
- Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage)
- unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Ansprechpartner für Interessenten:nur unter info@kb.legal
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