Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:5 K 28-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 5 K 28-23
Versteigerungstermin:
Fr, den 21.06.2024, 09:00
Fr, den 21.06.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
270.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Haußmannstraße 170,
70188
Stuttgart
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 19,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 70351 BV Nr. 1
80 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Stuttgart, Flurstück 1566/10
Gebäude- und Freifläche, Haußmannstraße 170
Größe: 267 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 4 (vier) bezeichneten Wohnung.
Das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Abstellraum 'A' im 1. UG ist zugewiesen.
BV 2 zu 1
Wegrecht, siehe Serv.Buch Band 10 Blatt 19
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen, ohne Gewähr):
2-Zimmer-Wohnung im 1. OG, Küche, Bad, WC, Balkon, ca. 57 m², Baujahr 1904, 2 Kellerräume, eigengenutzt.
Verkehrswert: 270.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen und damit rechnen, dass sofort 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu erbringen sind, wahlweise durch
- Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448307008227, Az. 5 K 28/23, AG Stuttgart
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 5 Werktage vorher) erforderlich.
- Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage)
- unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Antragstellervertreter:
RA Dr. Wüterich, Tel. 0711 23992 0, Gz. 858/22 MA-NJ
RA Kiderlen, Tel. 0711 6403035, Gz. Ki-ge
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