Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:5 K 42-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 5 K 42-23
Versteigerungstermin:
Fr, den 30.08.2024, 09:00
Fr, den 30.08.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
118.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Goldmühlestraße 39,
71065
Sindelfingen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 22,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Sindelfingen Blatt 16077 BV Nr. 1
73 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Sindelfingen
Flurstück 1666/1, Gebäude- und Freifläche, Sachsenstraße 13, Größe: 1.327 m²
Flurstück 1667, Gebäude- und Freifläche, Goldmühlestraße 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, Größe: 8.174 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 77 bezeichneten Wohnung in Geb. 39 Goldmühlestraße.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen; ohne Gewähr):
2-Zimmer-Wohnung im 1. OG von Haus Nr. 39, Küche, Bad/WC, Flur, Balkon, ca. 44 m², 2 Abstell-/Kellerräume, Baujahr ca. Ende der 1950er Jahre.
Verkehrswert: 118.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen und damit rechnen, dass sofort 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu erbringen sind, wahlweise durch
- Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448307008235, Az. 5 K 42/23, AG Stuttgart
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 5 Werktage vorher) erforderlich.
Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage)
- unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Gläubiger:
WEG, erteilt nach eigenen Angaben keine weiteren Informationen
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