Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:5 K 48-20
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 5 K 48-20
Versteigerungstermin:
Fr, den 22.11.2024, 09:00
Fr, den 22.11.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
1.002.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Hornbergstraße 126,
70186
Stuttgart
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 2845 BV Nr. 5
Gemarkung Stuttgart
Flurstück 10473/4, Gebäude- und Freifläche, Hornbergstraße 126, Größe: 146 m²
Flurstück 10473/2, Landwirtschaftsfläche, Hornbergstraße, Größe: 106 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen; ohne Gewähr):
Dreifamilienhaus mit Gewerbeflächen, Baujahr 1946, ca. 252 m², teilweise modernisiert, Gartenland.
Verkehrswert: 1.002.000,00 €
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen (50% und 70%) weggefallen sind.
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.04.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen und damit rechnen, dass sofort 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu erbringen sind, wahlweise durch
- Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348309001856, Az. 5 K 48/20, AG Stuttgart
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 5 Werktage vorher) erforderlich.
- Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage)
- unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Ansprechpartner für Interessenten:
nur unter hornbergstr-stgt-zvs@gmx.de
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