Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:5 K 55-22(2)
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 5 K 55-22(2)
Versteigerungstermin:
Fr, den 16.06.2023, 09:00
Fr, den 16.06.2023, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
67.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Ahornstraße 58,
71088
Holzgerlingen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Holzgerlingen Blatt 2711 BV Nr. 1
4.125 / 100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Holzgerlingen
Flurstück 2081/12, Gebäude- und Freifläche, Ahornstraße, Größe: 177 m²
Flurstück 2081/13, Gebäude- und Freifläche, Ahornstraße 58, Größe: 776 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichneten Wohnung und einem Abstellraum im Untergeschoss.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen; ohne Gewähr):
1-Zimmer-Wohnung mit Stellplatz im Freien, Bad/WC, Flur, ca. 20,5 m², Baujahr 1972, leerstehend.
Verkehrswert: 67.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 29.04.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen und damit rechnen, dass sofort 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu erbringen sind, wahlweise durch
- Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348309001792, Az. 5 K 55/22 (2), AG Stuttgart
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 5 Werktage vorher) erforderlich.
- Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage)
- unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Kein Ansprechpartner für Bietinteressenten vorhanden.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes