Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:8 K 43-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 43-22
Versteigerungstermin:
Do, den 18.01.2024, 14:15
Do, den 18.01.2024, 14:45
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
5.900,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
Brenntenhau,
71229
Leonberg
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 6,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Leonberg-Warmbronn Blatt 102 BV Nr. 6 - in Erbengemeinschaft an
Gemarkung Leonberg-Warmbronn, Flurstück 350
Landwirtschaftsfläche, Brenntenhau
Größe: 1.468 m²
BV Nr. 7 zu 6
Fahrrecht, G.Bch.Prot. Bl. 114b; mitübertragen am 07. November 1905
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= Landwirtschaftsfläche als Grünlandfläche, unbebaut, nicht eingefriedet)*
Verkehrswert: 5.900,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 29.03.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348309032078, Az. 8 K 43/22, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist
rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
Die Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
* Angaben ohne Gewähr
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