Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Tübingen / Az:1 K 6-23

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 1 K 6-23
Versteigerungstermin: Mi, den 15.05.2024, 10:00
Mi, den 15.05.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Tübingen Amtsgericht Tübingen, Schellingstraße 9-11, 72072 Tübingen
Saal: 21, Sitzungssaal
Verkehrswert: 1.810.000,00 EUR
Objektart: Gewerbeobjekt
Objektanschrift: Au-Ost 9,
72072 Tübingen

Details zum Objekt:

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Tübingen Blatt 15121 BV Nr. 1

Gemarkung Tübingen, Flurstück 6337/2
Gebäude- und Freifläche, Au-Ost 9
Größe: 4.001 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):
Gewerbeobjekt, bestehend aus Ausstellungs- und Werkstattgebäude (Autohaus), Baujahr 1997 laut behördlicher Schlussabnahme aus Bauakte, fiktives Baujahr 1998, eigengenutzt, gewerblicher Anteil rd. 100%, eingeschossig, unterkellert, Nutzfläche EG (Ausstellung/Annahme, Werkstattbereiche, Lager, Büros, Sozialräume) ca. 1.102 m², Nutzfläche UG (Lager) ca. 591 m², sowie 36 Pkw-Stellplätze im Freien.

Verkehrswert: 1.810.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 23.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448577001559, Az. 1 K 6/23, AG Tübingen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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