Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Tübingen / Az:2 K 11-20
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 11-20
Versteigerungstermin:
Mi, den 10.03.2021, 09:30
Mi, den 10.03.2021, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Tübingen
Wilhelmstraße 3, 72074 Tübingen
Saal:
Uhlandsaal, 1. Stock
Verkehrswert:
65.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Beim Preußischen 4,
72108
Rottenburg
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Mit Blick auf die gegenwärtige Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie und die dringend gebotene Reduzierung des Ansteckungsrisikos müssen nach derzeitigem Stand alle Personen, welche am Versteigerungstermin teilnehmen möchten, eine medizinische Maske (OP-Maske oder Masken der Standards FFP2, KN95 oder vergleichbar) tragen.
Bitte beachten Sie auch folgenden Link:
Coronavirus (COVID-19) - Hinweise für Besucher (pdf-Datei)
Die Hinweise für Besucher wurden Stand Januar 2021 erstellt. Bei etwaigen Änderungen der derzeitigen Situation bleibt auch die Änderung dieser Hinweise vorbehalten.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Rottenburg Blatt 84305 BV Nr. 5
Gemarkung Rottenburg, Flurstück 7325/4
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche
Beim Preußischen 4
Größe: 2.333 m²
BV Nr. 2 zu 5
Der Besitzer dieses Gebäudes hat das Recht den Brunnen im Hofraum an Geb. Nr. 250 mitzubenutzen und die Pflicht denselben mitzuunterhalten, gemäß Kaufbuch 54 Blatt 337.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):Grundstück bebaut mit einem überalterten Gebäudebestand, Baujahr unbekannt.
Verkehrswert: 65.000,00 €Der Versteigerungsvermerk ist am 08.05.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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