Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Tübingen / Az:2 K 16-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 16-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 21.06.2023, 10:00
Mi, den 21.06.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Tübingen
Amtsgericht Tübingen, Schellingstraße 9-11, 72072 Tübingen
Saal:
21, Sitzungssaal
Verkehrswert:
380.600,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Forststraße 19,
72116
Mössingen
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie, daß der Termin am 10.05.2023 aufgehoben wurde.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mössingen Blatt 8022 BV Nr. 1
Gemarkung Mössingen, Flurstück 4565/1
Gebäude- und Freifläche, Forststraße 19
Größe: 519 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):
Ein-/Zweifamilienwohnhaus mit Balkon im EG, überdachter Loggia im DG, Garage und 1 Pkw-Stellplatz im Freien, Baujahr 1934, Erweiterung 1978, Teilmodernisierung im DG 2015/2018, Restfertigstellungsbedarf im DG, Teilunterkellerung, keine funktionstüchtige Zentralheizung, Wohnfläche Erdgeschoss 45 m² und Dachgeschoss 72 m², Nutzfläche Untergeschoss 37 m² und Garage 32 m².
Verkehrswert: 380.600,00 €,
davon entfällt auf Zubehör:
300,00 € (Holzgeschirrhütte)
300,00 € (Hundezwinger)
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.07.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348570000074, Az. 2 K 16/22, AG Tübingen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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