Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Tübingen / Az:2 K 20-21
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 20-21
Versteigerungstermin:
Mi, den 01.02.2023, 10:00
Mi, den 01.02.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Tübingen
Wilhelmstraße 3, 72074 Tübingen
Saal:
Uhlandsaal, 1. Stock
Verkehrswert:
521.000,00
EUR
Objektart:
5-Zimmer-Wohnung und mehr
Objektanschrift:
Haldenstraße 5,
72127
Kusterdingen-Immenhausen
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Immenhausen Blatt 1571 BV Nr. 1
50 / 100 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Immenhausen, Flurstück 1269/6
Gebäude- und Freifläche, Haldenstrasse 5
Größe: 680 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erd- und Untergeschoss nebst einer Garage im Garagenanbau, ATP Nr. W 1.
Sondernutzungsrecht hinsichtlich Gartenflächen, einer Terrasse sowie der Gartenfläche über dem Garagenanbau.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):
(5-Zimmer-Wohnung im UG und EG mit Abstellraum im UG; UG: 2 Zimmer, Bad/WC; EG: Wohnen/Essen, Schlafen, Gast, Ankleide, Küche, Bad, WC; Baujahr 2001, Wohnfläche ca. 154 m².
Verkehrswert: 521.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.08.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348570000015, Az. 2 K 20/21, AG Tübingen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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