Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Tübingen / Az:2 K 3-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 3-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 01.02.2023, 14:00
Mi, den 01.02.2023, 14:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Tübingen
Wilhelmstraße 3, 72074 Tübingen
Saal:
Uhlandsaal, 1. Stock
Verkehrswert:
118.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Suebenstraße 5,
72149
Neustetten-Remmingsheim
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Remmingsheim Blatt 2581 BV Nr. 1
48 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Remmingsheim, Flurstück 4545
Gebäude- und Freifläche, Suebenstraße 3, 5
Größe: 1.278 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Haus B (Wohnung ATP Nr. 2 im Gartengeschoss).
BV 2 zu 1
Gemäß Bewilligung vom 12.12.1997 (UR.Nr. 2397/1997 des Notars Altrichter, Stuttgart) ist dem jeweiligen Eigentümer dieses Wohnungseigentumsrechts das Sondernutzungsrecht an dem Pkw-Abstellplatz ST 132 im Freien nachträglich zugewiesen.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):
2-Zimmer-Wohnung in Gebäude 5, Baujahr 1997, Wohnfläche rd. 35 m², Endenergieverbrauch 144,0 kWh/(m²*a).
Verkehrswert: 118.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.02.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348570000023, Az. 2 K 3/22, AG Tübingen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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