Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Tübingen / Az:2 K 41-20
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 41-20
Versteigerungstermin:
Mi, den 28.06.2023, 10:00
Mi, den 28.06.2023, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Tübingen
Amtsgericht Tübingen, Schellingstraße 9-11, 72072 Tübingen
Saal:
21, Sitzungssaal
Verkehrswert:
1.708.500,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Am Weilersbach 20,
72070
Tübingen
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Tübingen Blatt 30446 BV Nr. 1
Gemarkung Tübingen, Flurstück 3237/7
Gebäude- und Freifläche, Am Weilersbach 20
Größe: 549 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):
Wohnhaus mit Büro und Doppelgarage, Baujahr 2011, Wohnfläche EG und DG: 199 m², Nutzfläche Büro/UG: 66 m², Nutzfläche UG: 60 m², gepflegter, nahezu neuwertiger Erhaltungszustand, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Fußbodenheizung, Solarmodule zur Warmwasserbereitung, elektrische Rolläden und Jalousetten, KFW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009), Primärenergiebedarf: 43,3 kWh/(m²a).
Verkehrswert: 1.708.500,00 €,
davon entfällt auf Zubehör:
5.200,00 € (Sauna/Dampfbad/Infrarot)
8.300,00 € (Einbauküche OG)
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.11.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348570000111, Az. 2 K 41/20, AG Tübingen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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