Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Tübingen / Az:2 K 43-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 43-22
Versteigerungstermin:
Mo, den 29.07.2024, 10:00
Mo, den 29.07.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Tübingen
Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen
Saal:
320, DG
Verkehrswert:
486.000,00
EUR
Objektart:
Wohnungseigentum
Objektanschrift:
Stäudach 148,
72074
Tübingen - Lustnau
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Lustnau Blatt 5018 BV Nr. 1
500 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Lustnau, Flurstück 402/3
Gebäude- und Freifläche, Stäudach 146, 148
Größe: 426 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 1 in allen Geschossen des westlichen Hausteils - ATP Nr. 1 ('Haus 4').
Sondernutzungsrecht an den diesem Hausteil zugeordneten Gebäudeteilen und unbebauten Grundstücksflächen.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):
Einfamilienwohnhaus als Reihenmittelhaus, Baujahr ca. 1991, Wohnfläche EG ca. 45,69 m², DG ca. 53,91 m², Nutzfläche UG ca. 46,04 m², EG 19,8 m² (enthalten überdachte Kfz-Stellplatzfläche), DG ca. 14,75 m².
Verkehrswert: 486.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 02.11.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448577001884, Az. 2 K 43/22, AG Tübingen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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