Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Tübingen / Az:2 K 43-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 2 K 43-22
Versteigerungstermin: Mo, den 29.07.2024, 10:00
Mo, den 29.07.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Tübingen Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen
Saal: 320, DG
Verkehrswert: 486.000,00 EUR
Objektart: Wohnungseigentum
Objektanschrift: Stäudach 148,
72074 Tübingen - Lustnau

Details zum Objekt:

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Lustnau Blatt 5018 BV Nr. 1

500 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Lustnau, Flurstück 402/3
Gebäude- und Freifläche, Stäudach 146, 148
Größe: 426 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 1 in allen Geschossen des westlichen Hausteils - ATP Nr. 1 ('Haus 4').

Sondernutzungsrecht an den diesem Hausteil zugeordneten Gebäudeteilen und unbebauten Grundstücksflächen.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):
Einfamilienwohnhaus als Reihenmittelhaus, Baujahr ca. 1991, Wohnfläche EG ca. 45,69 m², DG ca. 53,91 m², Nutzfläche UG ca. 46,04 m², EG 19,8 m² (enthalten überdachte Kfz-Stellplatzfläche), DG ca. 14,75 m².

Verkehrswert: 486.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 02.11.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448577001884, Az. 2 K 43/22, AG Tübingen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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