Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Vaihingen/Enz / Az:K 31-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: K 31-22
Versteigerungstermin:
Mo, den 15.05.2023, 10:30
Mo, den 15.05.2023, 11:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Vaihingen/Enz
Amtsgericht Vaihingen an der Enz, Franckstraße 20, 71665 Vaihingen
Saal:
83, Großer Sitzungssaal
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
71665
Vaihingen an der Enz, Gündelbach
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 6,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Es gelten die aktuellen Corona-Regeln.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Gündelbach Blatt 658 BV Nr. 1
lfd. Nr. 1
Gemarkung Gündelbach, Flurstück 3139
Landwirtschaftsfläche, Hamberg
Größe: 1.006 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):
Rechteckige Grünlandfläche, verpachtet, Landschaftsschutzgebiet.
Verkehrswert: 2.113,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Gündelbach Blatt 658 BV Nr. 2
lfd. Nr. 2
Gemarkung Gündelbach, Flurstück 3151
Landwirtschaftsfläche, Hamberg
Größe: 1.495 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):
Rechteckige Grünlandfläche, verpachtet, Landschaftsschutzgebiet.
Verkehrswert: 3.140,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.04.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346070000179, Az. K 31/22 AG Vaihingen an der Enz
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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