Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Vaihingen/Enz / Az:K 47-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: K 47-22
Versteigerungstermin:
Mo, den 16.10.2023, 10:30
Mo, den 16.10.2023, 11:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Vaihingen/Enz
Amtsgericht Vaihingen an der Enz, Franckstraße 20, 71665 Vaihingen
Saal:
83, Großer Sitzungssaal
Verkehrswert:
252.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Schleifhäldenweg 3,
71665
Vaihingen/Enz
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 13,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Es gelten die aktuellen Corona-Regeln.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Vaihingen/Enz Blatt 892 BV Nr. 11
Gemarkung Vaihingen/Enz, Flurstück 2504/7
Gebäude- und Freifläche, Schleifhäldenweg 3
Größe: 305 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):
Unterkellerte Doppelhaushälfte (Baujahr 1950) mit ausgebautem Dachgeschoss, Garage (Baujahr 1965), Schuppen (Baujahr 1971), Massivbauweise, insgesamt massiver Renovierungs- und Sanierungsstau, verwilderter Garten.
Einsicht des Gutachtens besonders empfohlen.
Verkehrswert: 252.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.05.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2346079000304, Az. K 47/22 AG Vaihingen an der Enz
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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