Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Vaihingen/Enz / Az:K 76-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: K 76-23
Versteigerungstermin:
Mo, den 21.10.2024, 10:30
Mo, den 21.10.2024, 11:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Vaihingen/Enz
Amtsgericht Vaihingen an der Enz, Heilbronner Straße 17, 71665 Vaihingen
Saal:
0.08, Sitzungssaal
Objektart:
Garage
Objektanschrift:
Schwabstraße 107,
71672
Marbach am Neckar
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 15,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Marbach Blatt 2883 BV Nr. 1
lfd. Nr. 1
Gemarkung Marbach, Flurstück 3197/5
Gebäude- und Freifläche, Schwabstraße
Größe: 18 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben in Klammern ohne Gewähr):
Rechte Garage der Doppelgarage, 18 m², Baujahr 1972, kein Strom, Sektionaltor mit Handbetrieb.
Verkehrswert: 13.100,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Marbach Blatt 2883 BV Nr. 2 zu 1
1/2 an lfd. Nr. 2
Gemarkung Marbach, Flurstück 3197/3
Gebäude- und Freifläche, Schwabstraße
Größe: 44 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben in Klammern ohne Gewähr):
Hoffläche und Garagenzufahrt anteilig.
Verkehrswert: 6.650,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.10.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446077000203, Az. K 76/23 AG Vaihingen an der Enz
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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