Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Cottbus / Az:59 K 5-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 59 K 5-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 05.07.2023, 11:00
Mi, den 05.07.2023, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Cottbus
Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus
Saal:
022, EG
Verkehrswert:
111.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Triftstraße 56,
03185
Peitz
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Gebäude des Amtsgerichts gelten die allgemeinen Hygieneregeln. Die Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV) ist zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, daß ein Versteigerungstermin abgebrochen oder aufgehoben werden kann, wenn die Einhaltung der gesetzlichen und hausinternen Pandemie-Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt ist.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Peitz Blatt 2112 BV lfd. Nr. 2
Gemarkung Peitz, Flur 7, Flurstück 369
Triftstraße 56
Größe: 1.530 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das in Ortslage gelegene Grundstück ist bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr um 1930, Seitenanbau um 1978, Modernisierung/Sanierung um 1990, nach 1992 und um 2017, massiv, 1+1/2-geschossig mit eingeschossigem Seitenanbau, teilunterkellert, Dachgeschoss ausgebaut) und Nebengebäuden (Wirtschaftsgebäude, Garage).
Postalische Anschrift: Triftstraße 56, 03185 Peitz
Verkehrswert: 111.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.04.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Mache und Frau Löchelt, Tel. 0355 48542 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Kontoverbindung für die Überweisung der Bietsicherheit:
Konto der Landeshauptkasse - Landesjustizkasse bei dem Brandenburgischen Ministerium der Finanzen bei der Landesbank Hessen Thüringen
BLZ: 300 500 00
Konto-Nr.: 711 040 4162
oder
BIC: WELADEDDXXX
IBAN: DE22 3005 0000 7110 4041 62
Unter 'Verwendungszweck' ist unbedingt anzugeben: AG Cottbus und das Geschäftszeichen z. B. 59 K .../... Verwahr Sicherheitsleistung
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