Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Frankfurt (Oder) / Az:3 K 69-19
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 3 K 69-19
Versteigerungstermin:
Di, den 20.04.2021, 10:00
Di, den 20.04.2021, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Amtsgericht Eisenhüttenstadt, Diehloer Straße 62, 15890 Eisenhüttenstadt
Saal:
006
Verkehrswert:
139.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Parkstraße 18b,
15518
Berkenbrück
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Hinweisblatt für Verfahrensbeteiligte und Bietinteressenten aufgrund von Besonderheiten im Zusammenhang mit der 'Corona-Pandemie'- abweichender Verhandlungsort
Beachten Sie bitte unbedingt die Terminsbestimmung. Die Versteigerungstermine des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) finden entgegen der sonstigen Gegebenheiten an folgendem Ort statt:
Amtsgericht Eisenhüttenstadt
Diehloer Straße 62, 15890 Eisenhüttenstadt
Saal 006
- Besondere Hinweise
Aufgrund der vorgeschriebenen Abstandsregel von mindestens 1,50 m zwischen einzelnen Personen und der dadurch eingeschränkten Platzkapazität im Verhandlungssaal muss bei Überschreitung der vorhandenen Plätze mit der Aufhebung der Termine gerechnet werden.
In dem Teilungsversteigerungsverfahren soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Berkenbrück Blatt 853 eingetragene Grundstück,
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:lfd. Nr. 1
Gemarkung Berkenbrück, Flur 2, Flurstück 208
Gebäude- und Freifläche, Parkstraße 18b
Größe: 378 m²
Verkehrswert gemäß § 74 a ZVG: 139.000,00 €Postanschrift: Parkstraße 18b, 15518 Berkenbrück
Bebauung:Zweigeschossiges, nicht unterkellertes Einfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss.
Das Gutachten kann nach vorheriger Terminabsprache im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder),
Müllroser Chaussee 55 in 15236 Frankfurt (Oder), eingesehen werden.
Hinweis: Die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist nicht mehr möglich.
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