Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 20-21(2)
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 20-21(2)
Versteigerungstermin:
Mo, den 22.05.2023, 09:30
Mo, den 22.05.2023, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
264.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Seestraße 19b,
15713
Königs Wusterhausen OT Niederlehme
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Niederlehme Blatt 328 BV Nr. 4 zu je 1/2 Anteil an
Gemarkung Niederlehme, Flur 1, Flurstück 182/2
Gebäude- und Freifläche, Seestraße 19b
Größe: 533 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, Seestraße 19b. Es ist bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus; der eingeschossige Gebäudeteil ist unterkellert; der zweigeschossige Gebäudeteil ist nicht unterkellert. Beide Gebäudeteile sind mit einem Flachdach bzw. flach geneigtem Dach ausgestattet. Die Wohnfläche beträgt ca. 170 m²; Baujahr 1989-1994, mit wirtschaftlich überalterter Raumausstattung sowie nicht fertiggestelltem Ausbauzustand.
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen vorliegenden Gutachten
nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 01.07.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Verkehrswert: 264.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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