Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 21-23

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 8 K 21-23
Versteigerungstermin: Mo, den 13.05.2024, 09:30
Mo, den 13.05.2024, 10:00
Versteigerungsort: Amtsgericht Königs Wusterhausen Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal: 1, Sitzungssaal
Verkehrswert: 1,00 EUR
Objektart: Grundstück
Objektanschrift: Burgstraße 1,
15749 Mittenwalde

Gutachten: Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download. Details zum Objekt:

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mittenwalde Blatt 1419 BV Nr. 3

Gemarkung Mittenwalde, Flur 9, Flurstück 365
Gebäude- und Freifläche, Burgstraße 1
Größe: 436 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15749 Mittenwalde, Burgstraße 1. Es handelt sich um ein zwei- bis dreigeschossiges, unterkellertes, ehemaliges Fabrikgebäude mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, freistehend, Baujahr 1908.

Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 12.06.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Verkehrswert: 1,00 €

Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich
.

Hinweis:
Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10% des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen.
Im vorliegenden Fall ist aufgrund des Verkehrswertes von 1,00 € keine Sicherheitsleistung erforderlich.
Achtung, keine Barzahlung.

Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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