Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 29-21(2)
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 29-21(2)
Versteigerungstermin:
Mo, den 22.05.2023, 11:00
Mo, den 22.05.2023, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
104.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Seestraße 19,
15713
Königs Wusterhausen OT Niederlehme
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Niederlehme Blatt 328 BV Nr. 5 zu je 1/2 Anteil an
Gemarkung Niederlehme, Flur 1, Flurstück 183
Gebäude- und Freifläche, Seestraße 19
Größe: 588 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das 588 m² große, unbebaute Versteigerungsobjekt befindet sich in mittlerer Wohnlage in Königs Wusterhausen OT Niederlehme. Das durch einen Zaun bzw. eine Mauer eingefriedete Grundstück verfügt über einen Brunnen und einen Holzverschlag. Weiterhin gibt es eine provisorische Überdachung, bestehend aus gestapelten Kalksandsteinen mit einer aufgelegten Wellplatte, über die Grundstücksgrenze hinaus auf das angrenzende Grundstück Flurstück 182/2 [Az. 8 K 20/21(2)]. Diese Konstruktion kann wirtschaftlich nicht nachhaltig genutzt werden. Das Grundstück dient den beiden dahinter liegenden Grundstücken 182/1 und 182/2 als Zuwegung.
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen vorliegenden Gutachten
nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 01.07.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Verkehrswert: 104.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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