Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 34-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 34-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 18.10.2023, 09:30
Mi, den 18.10.2023, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal:
8, Sitzungssaal
Verkehrswert:
430.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Wildbahn 29,
15745
Wildau
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Wildau Blatt 1024
Gemarkung Wildau, Flur 3, Flurstück 301
Gebäude- und Freifläche, Wildbahn 29
Größe: 871 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bei dem Bewertungsgrundstück handelt es sich um ein unbebautes Grundstück in der Waldsiedlung von Wildau. Das Grundstück kann als sog. Baulücke gemäß § 34 BauGB bebaut werden. Das Grundstück weist eine relativ starke Hanglage auf. Es kann sowohl von der Wildbahn (Hang oben) als auch vom Bachstelzengang (Hang unten) betreten und befahren werden.
Verkehrswert: 430.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer 005, vorliegenden Gutachten
nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.01.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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