Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 37-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 37-22
Versteigerungstermin:
Mo, den 15.01.2024, 09:30
Mo, den 15.01.2024, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
390.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Halber Straße 85,
15746
Groß Köris OT Klein Köris
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Klein Köris Blatt 1345 BV Nr. 5
Gemarkung Klein Köris, Flur 1, Flurstück 1233
Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Halber Straße 85
Größe: 2.541 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Grundstück befindet sich in 15746 Groß Köris OT Klein Köris, Halber Straße 85. Es ist bebaut mit einem eingeschossigen, unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, freistehend und 2 Nebengebäuden, Baujahr 1934.
Verkehrswert: 390.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer 005, vorliegenden Gutachten
nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.09.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes